Im Arbeitnehmererfindungsgesetz ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer für eine Diensterfindung eine Vergütung beanspruchen kann und welche Schritte hierbei zu beachten sind.
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz hat damit die Lösung eines Widerspruchs zum Ziel: Auf der einen Seite schützt das Patentrecht den Erfinder einer technischen Neuerung als geistigen Urheber. Auf der anderen Seite stehen grundsätzlich alle Arbeitsergebnisse dem Arbeitgeber zu, ohne dass dieser hierfür (über das vereinbarte Entgelt hinaus) etwas bezahlen muss.
Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, diese dem Arbeitgeber gesondert in Textform zu melden. Dabei muss er deutlich machen, dass es sich um die Meldung einer Erfindung handelt.