Betriebsratswahlen finden alle 4 Jahre turnusmäßig statt und zwar immer in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai, so beispielsweise im Jahr 2014. Entsprechend dauert die Amtszeit des Betriebsrats 4 Jahre und endet konkret am Tag nach Ablauf der 4-jährigen Amtsperiode. Dies gilt für den Fall, dass in einem Betrieb laufend und regelmäßig Betriebsräte gewählt werden.
Wird in einem Betrieb erstmalig ein Betriebsrat gewählt oder ist jedenfalls die Amtszeit eines früher einmal gewählten Betriebsrats abgelaufen, ohne dass Neuwahlen stattgefunden hätten, beginnt die Amtszeit gem. § 21 Abs. 1 BetrVG mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Sie endet nach 4 Jahren bzw. spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem die turnusmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden.
Vorzeitig endet die Amtszeit mit erfolgreich rechtskräftiger Wahlanfechtung bzw. mit einer Auflösung des Betriebsrats durch gerichtliche Entscheidung oder aber wenn der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat.