3. November 2020
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
Im Rahmen der Unterrichtung gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG sind dem Betriebsrat alle Informationen, die die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers beeinflussen können und erst plausibel machen, vorzulegen. Nutzt der Arbeitgeber ein digitales Bewerbungsmanagementsystem, zählen zu den erforderlichen Unterlagen damit auch die in einer Chat-Funktion eingegebenen Kommentare zu den einzelnen Bewerbern. Am ehesten biete sich zur Unterrichtung des Betriebsrats die Einräumung eines Lesezugriffs an (LAG Köln, Beschluss v. 15. 05. 2020 – 9 TaBV 32/19).
19. Juni 2020
„Risk score“ der Corona-Warn-App im Arbeitsverhältnis
Die Corona-Warn-App, die vom Robert-Koch-Institut für die Bundesregierung herausgegeben wird, kann seit kurzem aus den gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Unabhängig vom Für und Wider der Anwendung der Tracing-App im privaten Bereich wirft dies etliche Fragen für das Arbeitsverhältnis auf.