12. Mai 2015, ab 17:30 Uhr
Arbeitsrecht am AbendIn unserer Veranstaltung erläutern wir den Ablauf des Anhörungsverfahrens und Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats in rechtlicher und taktischer Hinsicht und informieren über die aktuelle Rechtsprechung des BAG zum Kündigungsrecht.
Unabhängig davon, ob es sich um eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung oder gar um eine fristlose Kündigung handelt, stellen sich betroffene Arbeitnehmer und Betriebsräte diese Frage gleichermaßen. Arbeitnehmervertreter müssen wissen, wie sie ihr Beteiligungsrecht nach § 102 BetrVG sachgerecht ausüben. Betroffene Arbeitnehmer wollen wissen, ob die Kündigung unwirksam sein könnte, und wenden sich für eine erste Einschätzung häufig an den Betriebsrat.
In unserer Veranstaltung ARBEITSRECHT AM ABEND, für die wir erstmals mit dem Termin in Ansbach am 21. 05.2015 einen zweiten Termin (neben dem regulären Termin in Nürnberg am 12.05.2015) anbieten, erläutern wir zunächst den Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG und gehen dabei auf Form und Inhalt der Arbeitgeberunterrichtung ein. Sodann besprechen wir in rechtlicher und taktischer Hinsicht die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates. Insbesondere werden wir aufzeigen, wie ein Widerspruch im Sinne des § 102 Abs. 3 BetrVG ordnungsgemäß formuliert werden kann.
Nach diesen Grundlagen der Betriebsratsarbeit steht im zweiten Teil der Veranstaltung ARBEITSRECHT AM ABEND die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Kündigungsrecht im Mittelpunkt. Im Rahmen von aktuellen BAG-Entscheidungen gehen wir auf die Struktur des Kündigungsschutzes ein, erläutern beispielsweise anhand des BAG-Urteils vom 29.01.2015 (Az.: 2 AZR 164/14) die bei einer betriebsbedingten Kündigung in aller Regel vorzunehmende Sozialauswahl. Auch „sensible“ Entscheidungen nehmen wir nicht aus: Im Urteil vom 20.11.2014 (Az.: 651/13; „Mechaniker fasst Frau an Busen“) hatte das BAG darüber zu entscheiden, ob im konkreten Einzelfall die sexuelle Belästigung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen konnte.
Vor den Vorträgen und im Anschluss hieran besteht – wie immer – die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Diskussion.
Seit Mai 2011 verstärkt er unser Anwalts-Team und unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte dabei, ihre Rechte durchzusetzen.
Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Juni 2011 ist er Mitglied unseres Anwalts-Teams und hier sowohl im Individualarbeitsrecht wie auch im kollektiven Arbeitsrecht tätig.
Datum: 12. Mai 2015
Zeit: 17:30 Uhr
18:00 Uhr Vortragsbeginn
Ort: Hörsaal der Evangelischen Hochschule, Eingang Roonstr. 27, 90429 Nürnberg
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung bitte bis 30.04.2015 über das folgende Anmeldeformular per Fax oder E-Mail (nicht telefonisch).