23. November 2015, ab 17:30 Uhr
Arbeitsrecht am AbendWir widmen uns u. a. Fragen nach Ansprüchen auf Sonderzahlungen, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der Situation bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats.
Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen werfen eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen auf:
Es beginnt mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht, welche Rolle der Gleichbehandlungsgrundsatz hier spielt, ob und wie Beschäftigte geschützt sind, wenn der Arbeitgeber keine Sonderzahlungen mehr leisten will. Endet ein Arbeitsverhältnis, stellt sich zudem die Frage, ob der betreffende Beschäftigte die Sonderzahlung anteilig erhält oder ob er eine bereits erhaltene Sonderzahlung bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Folgejahr zurückzahlen muss.
Von großer Bedeutung ist auch die Frage, in welchem Umfang der Betriebsrat Mitspracherechte hat, wenn es um die Einführung, Veränderung oder Abschaffung von Sonderzahlungen geht. In diesem Zusammenhang spielt das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG eine zentrale Rolle, dessen Bedeutung und Reichweite in der Praxis oft unterschätzt wird.
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Sonderzahlungen entwickelt sich kontinuierlich weiter – Arbeitsrecht am Abend gibt zudem einen Überblick über die aktuellen Entscheidungen.
Vor den Vorträgen und im Anschluss hieran besteht – wie immer – die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Diskussion.
Seit Mai 2011 verstärkt er unser Anwalts-Team und unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte dabei, ihre Rechte durchzusetzen.
Die Veranstaltung findet im Angletsaal im Kulturzentrum am Karlsplatz, Karlsplatz 7/9 in Ansbach statt.
Datum: 23. November 2015
Zeit: 17:30 Uhr
18:00 Uhr Vortragsbeginn
Ort: Angletsaal im Kulturzentrum am Karlsplatz
Karlsplatz 7/9, 91522 Ansbach
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung: bitte bis 6.11.2015 über das folgende Anmeldeformular per Fax oder per E-Mail (nicht telefonisch).
Hinweis: Wir bieten für diese Veranstaltung einen alternativen Termin in Nürnberg am 18.11.2015 an.