15. März 2017, ab 17:30 Uhr
Arbeitsrecht am AbendIn unserer Veranstaltung erläutern wir die Neuregelungen und ihre Auswirkungen im Zusammenhang mit den Rechten des Betriebsrat.
Im Jahr 2017 treten verschiedenen gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen von großer praktischer Bedeutung sind.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird mit Wirkung zum 1. April 2017 geändert. Wir erläutern, welche Neuregelungen es neben der Festlegung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Leiharbeitnehmer gibt, welche Änderungen es mit Blick auf Werkverträge vorgenommen werden und inwieweit sich die Rechte der Betriebsräte mit Blick auf Leiharbeit und Werkvertrag in Folge der gesetzlichen Änderungen gestalten.
Das Bundesteilhabegesetz, das in Teilen zum 30.12.2016 in Kraft getreten ist, bringt einige wichtige Regelungen für die arbeitsrechtliche Praxis mit sich. Insbesondere werden die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen und den Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen gestärkt. Wir erläutern die Neuregelungen und deren Zusammenspiel mit den Rechten des Betriebsrats bei Kündigungen.
Die Veranstaltung findet im Angletsaal im Kulturzentrum am Karlsplatz, Karlsplatz 7/9 in Ansbach statt.
Datum: 15. März 2017
Zeit: 17:30 Uhr
18:00 Uhr Vortragsbeginn
Ort: Angletsaal im Kulturzentrum am Karlsplatz, Karlsplatz 7/9, 91522 Ansbach
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung bitte bis 3. März Februar 2017 über das folgende Anmeldeformular per Fax oder E-Mail (nicht telefonisch).