Die CGZP war zu keinem Zeitpunkt tariffähig:
Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Pressemitteilung nunmehr mitteilte, war die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaft für Zeit-arbeit und Personalserviceagentren (CGZP) nie tariffähig.
Das BAG hatte bereits in seinem Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 festgestellt, dass die CGZP keine Spitzenorganisation ist, die im eigenen Namen Tarifverträge abschließen kann. Allerdings betraf diese Entscheidung lediglich die zu diesem Zeitpunkt geltende Satzung der CGZP und war daher auf den Zeitraum ab dem 08.10.2009 beschränkt.
Nun hatte das LAG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11 entschieden, dass die CGZP auch im zeitlichen Geltungsbereich ihrer früheren Satzungen nicht tariffähig war. Die gegen den Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg eingelegte Nichtzulassungs-beschwerde wurde jetzt durch das BAG mit Beschluss vom 22.05.2012 - 1 ABN 27/12 zurückgewiesen. In zwei weiteren Entscheidungen vom 23.05.2012 hat das BAG klargestellt, dass durch den Beschluss des BAG vom 14.12.2010 und die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012 die fehlende Tariffähigkeit der CGZP seit ihrer Gründung am 11.12.2002 rechtskräftig festgestellt ist.
Dementsprechend können die bei den Arbeitsgerichten anhängigen Verfahren, in denen sich die Tariffähigkeiti der CGZP als entschei-dungserhebliche Vorfrage stellt, ohne die erneute Einleitung eines Beschlussverfahrens nach § 97 ArbGG fortgeführt werden.
Dies bedeutet, dass ausgesetzte Verfahren fortzusetzen sind und Leih-arbeitnehmer Equal Pay-Ansprüche für den Zeitraum seit der Gründung der CGZP am 11.12.2001 beanspruchen können.
Nach der Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 sind die Ansprüche auch noch nicht verjährt. Die Verjährung beginnt frühestens mit der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 zu laufen.
Zur Wahrung eventuell laufender Fristen (insbesondere Ausschluss-fristen) sollten sich betroffene Leiharbeitnehmer schnellstmöglich rechtlich beraten lassen.