18. November 2020, ab 00:00 Uhr
Arbeitsrecht am AbendIm Rahmen unserer Reihe "Arbeitsrecht am Abend" wollen wir auch zum Abschluss dieses Jahres auf die aktuelle Rechtsprechung zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht eingehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Rahmen unserer Reihe „Arbeitsrecht am Abend“ wollen wir auch zum Abschluss dieses Jahres auf die aktuelle Rechtsprechung zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht eingehen.
Wir werden für Euch unsere „Top Ten“ der Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht aus dem Jahr 2020 praxisgerecht aufbereiten. Die Entscheidungen werden von verschiedenen Anwältinnen und Anwälten der Kanzlei vorgestellt.
Nur wer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung ist, kann seine Rechte als Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung sachgerecht ausüben. Die Gelegenheit, das rechtliche Wissen auf den aktuellen Stand zu bringen, bietet sich bei „Arbeitsrecht am Abend“.
Da die Corona-Pandemie andauert, findet Arbeitsrecht am Abend wie bereits im Sommer im virtuellen Raum statt.
Leider müssen wir die Zahl der Teilnehmer an dem Arbeitsrecht am Abend-Webinar auf 60 begrenzen, so dass eine zügige Anmeldung empfehlenswert ist.
Wir benötigen eine persönliche Anmeldung unter Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse gemäß anliegendem Anmeldeformular (nur per Email) bis spätestens zum 11. November 2020.
Nach Eingang der Anmeldung bestätigen wir die Möglichkeit zur Teilnahme (sofern die maximale Teilnehmerzahl nicht bereits erreicht ist) und übersenden einen entsprechenden Link.
Wir laden Euch daher herzlich zu unserer Veranstaltung ein, die – wie stets – kostenlos ist.
Wir freuen uns darauf, Euch bei Arbeitsrecht am Abend begrüßen zu dürfen.
Euer Anwaltsteam