6. Juni 2018, ab 09:00 Uhr
SeminareDie wichtigsten Basiskenntnisse des Betriebsverfassungsrechts für neu gewählte Betriebsratsmitglieder. Am 06./07. Juni (Teil 1) und 13./14. Juni 2018 (Teil 2).
Das Betriebsverfassungsrecht ist nicht einfach zu durchschauen. Als neu gewähltes Betriebsratsmitglied benötigen Sie mehrere Grundlagenschulungen, um sich in dieser komplexen Materie zurechtzufinden. Bis Sie und Ihre neu gewählten Kolleginnen und Kollegen sämtliche Grundlagenschulungen durchlaufen haben, verstreicht erfahrungsgemäß viel Zeit.
Ungeachtet dessen müssen Sie als neu gewähltes Betriebsratsmitglied von Beginn Ihrer Amtszeit an sämtliche verantwortungsvollen Aufgaben und Pflichten im Betriebsrat umfassend wahrnehmen.
Die Seminare „Arbeitsrecht am Anfang“ vermitteln Ihnen in knapper Form die wichtigsten Basiskenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Auf diese Weise werden Sie bis zum Abschluss eines Grundlagen-Schulungszyklus in die Lage versetzt, Ihre Aufgaben im Betriebsrat wahrnehmen zu können.
„Arbeitsrecht am Anfang“ ist eine Schulung an 2 x 2 Tagen. Sie kann somit gut in den betrieblichen Alltag neu gewählter Betriebsratsmitglieder integriert werden.
Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf 12 begrenzt. So ist gewährleistet, dass auf Fragen bestmöglich eingegangen werden kann.
Weitere Infos: Wenn Sie Interesse an unseren Seminaren haben, schicken Sie Ihre Kontaktdaten an seminar@manske-partner.de
Gern beantworten wir auch Fragen und schicken Ihnen das Anmeldeformular zu.
Die Seminare werden von erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzlei Manske & Partner durchgeführt. Die Beratung von Betriebsräten und anderen Arbeitnehmerinteressenvertretungen ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Darüber hinaus sind wir regelmäßig als Referentinnen und Referenten in Grundlagen- und Spezialseminaren für die betriebliche Praxis tätig.
Seit Mai 2011 verstärkt er unser Anwalts-Team und unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte dabei, ihre Rechte durchzusetzen.
Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Juni 2011 ist er Mitglied unseres Anwalts-Teams und hier sowohl im Individualarbeitsrecht wie auch im kollektiven Arbeitsrecht tätig.
Seminar 1
Teil 1: 06./07. Juni 2018
Teil 2: 13./14. Juni 2018
Jeweils 9 bis 16.30 Uhr
Ort: Kanzlei Manske & Partner
Bärenschanzstr. 4,
90429 Nürnberg
Kosten: Die Kosten für ein Seminar (2 x 2 Schulungstage) betragen 880,00 € zzgl. MWSt. Im Preis enthalten sind Schulungsunterlagen und Verpflegung.
Der Arbeitgeber ist unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 BetrVG verpflichtet, die Schulungskosten zu tragen.
Anmeldung: Manske & Partner
Bärenschanzstr. 4,
90429 Nürnberg
Fax 0911/30 73 19 800
seminar@manske-partner.de
Anmeldeschluss ist 2 Wochen vor Seminarbeginn. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.
Ein zweites Seminar bieten wir an folgenden Terminen an:
Teil 1: 18./19. Juni 2018
Teil 2: 09./10. Juli 2018
Jeweils 9.00 bis 16.30 Uhr