Eingeordnet unter Betriebsverfassungsrecht.
Der Betriebsrat arbeitet auf der Basis von Beschlüssen. Ohne Beschluss kann der Betriebsrat seine Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz nicht wirksam ausüben. Die Beschlussfassung mag zunächst als lästige Formalie erscheinen – sie stellt jedoch sicher, dass Klarheit darüber hergestellt wird, was genau die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder will.
Beschlüsse können nur im Rahmen von Sitzungen gefasst werden. Zu einer solchen Betriebsratssitzung lädt der/die Betriebsratsvorsitzende unter Mitteilung der Tagesordnung ein. Soll ein Beschluss gefasst werden, sind die Beschlussthemen in der der Ladung beizufügenden Tagesordnung möglichst konkret zu bezeichnen, damit die Betriebsratsmitglieder sich effektiv auf die Sitzung vorbereiten können.
Nach einer ganz neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts [BAG v. 15.04.2014, Az. 1 ABR 2/13 (B)] ist es möglich, wirksame Beschlüsse zu Themen zu fassen, die nicht in der Tagesordnung genannt sind. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Mit dieser Entscheidung weicht das BAG von seiner alten Rechtsprechung ab, wonach eine Ergänzung der Tagesordnung nur möglich war, wenn der Betriebsrat in voller Anzahl versammelt war. Die ordnungsgemäße Beschlussfassung auf der Basis einer ergänzten Tagesordnung wird mit der neuen Entscheidung des BAG leichter.