... und weitere Mindestlohnerhöhung ab dem 01.07.2021 Eingeordnet unter Sonstiges.
Nachdem der Mindestlohn zum 1.1.2021 von 9,35 € auf 9.50 € pro Stunde angehoben wurde, erfolgt ab 1.7.2021 eine weitere Erhöhung auf 9,60 €.
Gerade bei Verträgen mit geringfügig Beschäftigten wird oft nur der Mindestlohn bezahlt. Hier muss darauf geachtet werden, dass der erhöhte Mindestlohn nicht zur Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze von 450.-€ pro Monat führt. Gegebenenfalls muss die Arbeitszeit nach unten korrigiert werden, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten werden soll.
Weitere Erhöhungen des Mindestlohnes gibt es ab 1.1.2022, nämlich auf 9,82 € und ab 1.7.2022 auf 10,45 €.