19. September 2013, ab 09:00 Uhr
SeminareDas Bundesarbeitsgerichht hat im Juli 2013 verschiedene Entscheidungen getroffen, deren Kenntnis für Betriebsräte bei der Ausübung ihrer Rechte nach § 99 BetrVG unerlässlich ist. Diese Entscheidungen werden zum Anlass genommen, einen umfassenden Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zu § 99 BetrVG zu nehmen. Es wird umfassend erläutert, wie Betriebsräte ihre Rechte nach § 99 BetrVG unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung effektiv wahrnehmen können. Anhand praktischer Beispiele wird außerdem besprochen, wie sich häufige Fehler bei der Beschlussfassung nach § 99 BetrVG vermeiden lassen.
Folgende Entscheidungen werden unter anderem behandelt:
Nach dem Vortrag der Referentin bietet sich wie immer Gelegenheit zur gemeinsamen Diskussion.
Datum:
19.09.2013
Zeit:
9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Seminar-Nr.
13124
Ort:
Gewerkschaftshaus, Kornmarkt 5 - 7,
90402 Nürnberg
7. Stock
Raum Burgblick
Anmeldung:
Bitte senden oder faxen an:
Bildungskooperation Mittelfranken GmbH,
Büro Fürt,
Königswarterstr. 16, 90762 Fürth
Tel: 0911/74082-0
Fax: 0911/74082-20
e-Mail: info@biko.de
Kostenerstattung:
An Kostenarten fallen an:
Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlage),
Verpflegungs- und Fahrtkosten.
Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Seminarteilnahme wird geregelt durch § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG.
Seminargebühr/ Rechnung:
Die Seminargebühr beträgt
€ 256,80 (gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerbefreit) inkl. Verpflegungskosten.
Die Rechnung geht Ihnen mit der Einladung zu und ist vor dem Seminar in voller Höhe zu begleichen.