EuGH, Urteil v. 18.10.2022 - AZ: C-677/20 Eingeordnet unter Sonstiges.
Der EuGH hat mit Urteil vom 18.10.2022 festgestellt, dass die Umwandlung in eine SE nicht dazu führen darf, dass die Gewerkschaften weniger an der Zusammensetzung des Aufsichtsrats beteiligt werden.
Das Ausgangsverfahren war von IG Metall und ver.di – beide vertreten durch Manske- & Partner - eingeleitet worden, um ihre Beteiligungsrechte und damit auch die Stärke der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat zu sichern.
Die Entscheidung folgt der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts und unterstreicht die Bedeutung gewerkschaftlicher Sitze in Aufsichtsräten. Sie ist ein wichtiger Meilenstein bei der Bekämpfung des Missbrauchs der SE-Gründung zur Reduzierung der Arbeitnehmerrechte.
Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier: