Die Recherche im Internet kann ein erster Anhaltspunkt sein. Sie ersetzt aber nicht die langjährige anwaltliche Erfahrung bei Zeugnisstreitigkeiten. Eingeordnet unter Sonstiges.
Man hat heutzutage den Eindruck, dass es wirklich keine einzige Information gibt, die man nicht im Internet abrufen kann. Auch im Hinblick auf Arbeitszeugnisse gibt es unzählige Beiträge im Netz. Hier werden Sie z.B. aufgefordert, Ihr Arbeitszeugnis selbst zu prüfen, Sie können Ihr Arbeitszeugnis selbst erstellen, es wird Ihnen sogar suggeriert, dass Sie sich viel Zeit und Geld sparen, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber schon ein fertiges, unterschriftsreifes Zeugnis vorlegen. Sie finden Programme zur Erstellung von Arbeitszeugnissen, kostenlose Checklisten oder aber auch kostenpflichtige Analysen. Es stellt sich allerdings die Frage, wie sinnvoll die Nutzung dieser Angebote ist. Das Internet verrät Ihnen nicht, wie Ihr Arbeitgeber denn reagiert, wenn Sie mit einem fertig formulierten Zeugnisvorschlag vor ihm stehen. Weiterhin sollten Sie beachten, dass die typischen Zeugnisformulierungen Ihres Arbeitgebers bei anderen Arbeitgebern bekannt sein können und diesen sofort auffällt, wenn von Ihrem Arbeitgeber jetzt ein Zeugnis auftaucht, das völlig anders formuliert ist. Ebenso stellt sich die Frage, was geschieht, wenn sich nach der Zeugnisanalyse herausstellt, dass Ihr Zeugnis nur durchschnittlich oder unterdurchschnittlich ist.
Das Internet verrät Ihnen nicht, wie die zuständigen Richter vor Ort Zeugnisrechtsstreitigkeiten bewerten und entscheiden, auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Zeugnisstreitigkeiten wird im Internet nur selten zitiert. Und auch wenn nach der Rechtsprechung nur geringe Erfolgsaussichten für eine Änderung bestehen, kann es erfahrungsgemäß trotzdem sinnvoll sein, den Arbeitgeber wegen einer Zeugnisberichtigung anzuschreiben. Unabhängig von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber oftmals bereit, Zeugnisse zu korrigieren.
Die Recherche im Internet kann ein erster Anhaltspunkt sein. Sie ersetzt aber nicht die langjährige anwaltliche Erfahrung auf diesem Gebiet. Spätestens wenn Sie mit dem Arbeitszeugnis unzufrieden sind, ist es empfehlenswert, anwaltlichen Rat einzuholen, um zu prüfen, wie eine außergerichtliche oder sogar gerichtliche Berichtigung des Zeugnisses und eine Verbesserung der Zeugnisnote erreicht werden kann.