Eingeordnet unter Betriebsverfassungsrecht, Sonstiges.
März, April, Mai: Alle vier Jahre eine spannende Zeit in den Betrieben. Die Betriebsratswahlen stehen an.
Anknüpfend an unsere Wahlrechtsexperten-Beiträge auf unserer Homepage wollen wir Euch im Wahlzeitraum mit einem Sondernewsletter rechtlich zur Seite stehen. Mit Blick auf den Wahltag zeigen wir für Euch auf, wie Vorschlagslisten frist- und formgemäß bekannt gemacht werden, erläutern was im Betriebsratswahlkampf erlaubt ist, gehen der Frage nach, wann ein Stimmzettel ungültig ist, und schauen uns das d’Hontsche Verfahren bei der Listenwahl an. Aber nicht nur: Als Anwaltsteam mit mittlerweile 13 Anwältinnen und Anwälten werfen wir mit Euch gemeinsam den Blick über den Wahltag hinaus, klären Rechtsfragen rund um die „Amtszeit“ allen voran von Gesamt- sowie Konzernbetriebsräten und zeigen diejenigen Herausforderungen auf, die New Work für die kommende Amtsperiode als Betriebsrat mit sich bringen wird.
Viel Spaß beim Lesen und eine erfolgreiche Betriebsratswahl wünscht
das Anwaltsteam von Manske & Partner