Zurückweisung der Kandidatenliste der IG-Metall war unrechtmäßig Eingeordnet unter Sonstiges.
Im Vorfeld der zurückliegenden Betriebsratswahl bei Geobra Brandstätter, besser bekannt unter der Marke „Playmobil“, hatte der damalige Wahlvorstand die Kandidaten IG Metall nicht zur Wahl zugelassen. Es wurde deshalb die Wahl ohne Gewerkschaftsliste durchgeführt. Der IG Metall Vorstand und die Verwaltungsstelle Fürth haben unsere Kanzlei mit dem Wahlanfechtungsverfahren beauftragt. Bereits in erster Instanz war die Wahl des Betriebsrates bei Playmobil wegen Verstoßes gegen wesentliche Wahlvorschriften für unwirksam erklärt worden. Im Beschwerdeverfahren hat sich am Freitag, 31.07.2015, das Landesarbeitsgericht nun in aller Klarheit geäußert. Die durchgeführte Betriebsratswahl war fehlerhaft und deshalb zu wiederholen. Wie schon das Arbeitsgericht Nürnberg in erster Instanz hält auch das Landesarbeitsgericht die Wahl für unwirksam, da gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen worden ist. So hatte der Wahlvorstand unter anderem die gesetzlich vorgesehene Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen verkürzt. In der mündlichen Verhandlung beim Landesarbeitsgericht betonte Herr Richter Bär zudem, dass die Rückweisung der Kandidatenliste der IG Metall noch weit schwerer als dieser Fehler wiege. Der Wahlvorstand hätte die Kandidaten der IG Metall zur Wahl zulassen müssen. Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. Damit steht zunächst fest, dass der Wahlvorstand wesentliche Wahlvorschriften verletzt hat und die Wahl wiederholt werden muss. Diesmal aber werden auch Kandidaten der IG Metall zur Wahl stehen!