14. März 2019, ab 00:00 Uhr
Arbeitsrecht am AbendIn unserer ersten Veranstaltung der Reihe "Arbeitsrecht am Abend" im Jahr 2019 beschäftigen wir uns mit verschiedenen Themen rund ums inadäquate Verhalten von Arbeitgebern bzw. durch deren Führungskräfte und den entsprechenden Handlungsmöglichkeiten von Beschäftigten und Betriebsräten.
Ständiges Zuweisen besonders unangenehmer Arbeiten, Erteilung von Weisungen in unangemessenem Ton, Ausspruch nicht gerechtfertigter Rügen, ausländerfeindliches Verhalten oder auch Mobbing bzw. Bossing …
Leider sind Betriebsräte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder und zunehmend mit solchem Verhalten des Arbeitgebers bzw. durch deren Führungskräfte konfrontiert. Wie kann man sich hier verhalten, gerade wenn wieder eine unangenehme Vier-Augen-Auseinandersetzung droht? Welche Handlungsmöglichkeiten haben Beschäftigte und Betriebsräte in solchen Situationen? Wie kann ich mich verhalten? Was ist eine Mitarbeiterbeschwerde? Was kann gegen betriebsstörende Arbeitnehmer getan werden?
Mit diesen und weiteren Fragestellungen wollen wir uns bei diesem Arbeitsrecht am Abend beschäftigen und die Problematik inadäquaten Führungsverhaltens sowohl von individual- als auch kollektivrechtlicher Seite betrachten und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
Vor den Vorträgen und im Anschluss hieran besteht – wie immer – die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Diskussion.
Wir laden euch herzlich zu unserer Veranstaltung ein, die – wie immer – kostenlos ist. Wie auch bei der letzten Veranstaltung dürfen wir um eine verbindliche Anmeldung bitten.
Weiterhin bitten wir aus organisatorischen Gründen von telefonischen Anmeldungen Abstand zu nehmen und uns das beigefügte Anmeldeformular entweder per e-Mail oder per Telefax bis spätestens zum 1. März 2019 an unsere Kanzlei zurückzusenden.
Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Erscheinen.
geboren 1975 in Kelheim, studierte in Regensburg. Nach Ende der Ausbildung 2004 war er bereits in einer Fachkanzlei für Arbeitsrecht in Regensburg und einer auch auf Arbeitnehmervertretung spezialisierten Kanzlei in München tätig.
Seit 1994 Anwältin in der Kanzlei, seit November 1996 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt im individuellen Arbeitsrecht.
Datum: 14. März 2019
Zeit: 17:30 Uhr
18:00 Uhr Vortragsbeginn
Ort: Hörsaal der Evangelischen Hochschule, Eingang Roonstr. 27, 90429 Nürnberg
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung bitte bis 01.03.2019 über das folgende Anmeldeformular per Fax oder E-Mail (nicht telefonisch).
Anmeldeformular: