Mit einem Regierungsentwurf soll nun das Bewusstsein für die Bedeutung psychischer Belastungen geschärft werden. Die Neufassung des Arbeitsschutzgesetzes ist vorgesehen. Eingeordnet unter Arbeitsschutz.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Dies wird durch zahlreiche Studien und Untersuchungen (u.a. Stressreport Deutschland 2012 der Bundesagentur für Arbeit, DAK-Gesundheitsbericht) belegt.
Arbeitgeber sind auch heute bereits gesetzlich dazu verpflichtet, Gefährdungen für Leben und Gesundheit zu ermitteln, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen sind (§ 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Bei der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht und auch ein Initiativrecht, d.h. der Betriebsrat kann Gefährdungsbeurteilungen veranlassen.
Wenn Betriebsräte die Gefährdungsbeurteilung auch auf psychische Belastungen der Gesundheit (z.B. durch Stress, Arbeitsdruck, Überlastung, ungeeignetes Führungsverhalten u.a.) ausdehnen wollen, stoßen sie beim Arbeitgeber häufig auf Unverständnis. Bei vielen Arbeitgebern besteht noch kein ausreichendes Bewusstsein dafür, dass psychische Belastungen bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen eine wichtige Rolle spielen müssen. Dies soll sich nun ändern.
Mit einem Regierungsentwurf (Bundestagsdrucksache 17/12297) soll nun das Bewusstsein für die Bedeutung psychischer Belastungen geschärft werden. Die folgende Neufassung des Arbeitsschutzgesetzes ist vorgesehen:
§ 4 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz:
Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering zu halten ist.
§ 5 Abs. 3 (mit neuer Ziff. 6) Arbeitsschutzgesetz:
Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
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6. psychische Belastungen bei der Arbeit
Damit wäre endlich eindeutig klargestellt, dass die Arbeitnehmer auch vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu schützen sind und diese Gegenstand von Gefährdungsbeurteilungen sein können. Über das „Schicksal“ dieses Regierungsentwurfs werden wir berichten.