28. April 2021, ab 00:00 Uhr
Arbeitsrecht am AbendIm Rahmen unserer Reihe "Arbeitsrecht am Abend" wollen wir uns dem Thema "Home Office" widmen und eine Betrachtung insbesondere aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie den Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats vornehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Rahmen unserer Reihe „Arbeitsrecht am Abend“ widmen wir uns dem Thema „Home Office“. Nicht nur im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie, sondern auch bereits im Vorfeld, hat der Anteil von sogenannter mobiler Arbeit, die insbesondere im Home Office verrichtet wird, signifikant zugenommen. Da auch diese Arbeitsform kein rechts- und mitbestimmungsfreier Raum ist, wollen wir eine Betrachtung insbesondere aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie den Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Einführung und Ausgestaltung von Home Office vornehmen.
Referent für den Komplex Arbeits- und Gesundheitsschutz wird Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Georg Sendelbeck sein, welcher als zertifizierter Betrieblicher Gesundheitsmanager [BBGM e.V.] über besondere Expertise zu diesem Thema verfügt. Den Beteiligungsrechten des Betriebsrats widmet sich Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Müller.
Da die Corona-Pandemie andauert, findet Arbeitsrecht am Abend nach wie vor im virtuellen Raum statt.
Leider müssen wir die Zahl der Teilnehmer an dem Arbeitsrecht am Abend-Webinar auf 70 begrenzen, so dass eine zügige Anmeldung empfehlenswert ist.
Wir benötigen eine persönliche Anmeldung unter Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse gemäß anliegendem Anmeldeformular (nur per E-Mail) bis spätestens zum 16. April 2021.
Nach Eingang der Anmeldung bestätigen wir die Möglichkeit zur Teilnahme (sofern die maximale Teilnehmerzahl nicht bereits erreicht ist) und übersenden einen entsprechenden Link.
Wir laden Euch daher herzlich zu unserer Veranstaltung ein, die – wie stets – kostenlos ist.
Wir freuen uns darauf, Euch bei Arbeitsrecht am Abend begrüßen zu dürfen.
Euer Anwaltsteam