29. Mai 2019, ab 00:00 Uhr
Arbeitsrecht am AbendIn unserer weiteren Veranstaltung der Reihe "Arbeitsrecht am Abend" wollen wir folgende Themen besprechen: Eckpunkte des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes sowie arbeitsrechtliche Auswirkungen sowohl individualrechtlich als auch kollektivrechtlich und Auswirkungen auf die Geheimhaltungspflicht der Betriebsräte
Mit erheblicher Verspätung hat der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2016-943 zum „Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ umgesetzt und das GeschGehG = Geschäftsgeheimnisgesetz erlassen.
Zur Umsetzung dieses Gesetzes ist zu erwarten, dass die Arbeitgeber nun auf die Betriebsratsgremien zugehen, um mit diesen Schutzvorkehrungen zu vereinbaren. Andererseits erwarten wir auch verschärfte arbeitsvertragliche Regelungen für Mitarbeiter und geänderte arbeitsvertragliche Weisungen, um den gesetzlich geforderten Geheimnisschutz umzusetzen.
Für Betriebsräte ist es daher nötig, sich frühzeitig mit den Eckpunkten des Gesetzes und seinen arbeitsrechtlichen Auswirkungen auseinanderzusetzen.
Da das Gesetz auch zum ersten Mal eine gesetzliche Definition eines Geschäftsgeheimnisses beinhaltet, steht außerdem zu befürchten, dass Arbeitgeber versuchen werden, Betriebsräten einen Maulkorb mit Verweis auf dieses Gesetz zu verpassen.
Bei diesem Arbeitsrecht am Abend wollen wir folgende Themen besprechen:
Vor den Vorträgen und im Anschluss hieran besteht – wie immer – die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Diskussion.
Wir laden euch herzlich zu unserer Veranstaltung ein, die – wie immer – kostenlos ist. Wie auch bei der letzten Veranstaltung dürfen wir um eine verbindliche Anmeldung bitten.
Weiterhin bitten wir aus organisatorischen Gründen von telefonischen Anmeldungen Abstand zu nehmen und uns das beigefügte Anmeldeformular entweder per e-Mail oder per Telefax bis spätestens zum 17. Mai 2019 an unsere Kanzlei zurückzusenden.
Bitte beachtet insoweit, dass es zu diesem Thema diesmal keine Parallelveranstaltung in Ansbach geben wird.
Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Erscheinen.
Seit Mai 2011 verstärkt er unser Anwalts-Team und unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte dabei, ihre Rechte durchzusetzen.
Datum: 29. Mai 2019
Zeit: 17:30 Uhr
18:00 Uhr Vortragsbeginn
Ort: Hörsaal der Evangelischen Hochschule, Eingang Roonstr. 27, 90429 Nürnberg
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung bitte bis 17.05.2019 über das folgende Anmeldeformular per Fax oder E-Mail (nicht telefonisch).
Anmeldeformular: