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Wolfgang Manske

Fachanwalt für Arbeitsrecht, geboren 1949 in Scholen / Niedersachsen, hat unsere Kanzlei im Sommer 1978 gegründet. Wolfgang Manske wurde aufgrund seines Fachwissens und seiner langjährigen Erfahrung sofort als „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ anerkannt, als diese Bezeichnung im Jahr 1987 eingeführt wurde.

Er vertritt Arbeitnehmer insbesondere bei Kündigungen. Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte finden seine Unterstützung vor allem in Verhandlungen über Interessenausgleich, Sozialplan und Sanierungsvereinbarung, auch in Insolvenzverfahren.

Wolfgang Manske ist Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses Arbeitsrecht I der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg, der über die Vergabe der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ mitentscheidet. Er ist Mitautor renommierter arbeitsrechtlicher Werke,
z. B. des Prozessformularhandbuches „Arbeitsrecht“ und des Großkommentars „Arbeitsrecht“. Er veröffentlicht regelmäßig in arbeitsrechtlichen Zeitschriften.

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