21. Juni 2017, ab 00:00 Uhr
Arbeitsrecht am AbendIn unserer Veranstaltung werden wir anhand der aktuellen Rechtsprechung die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats als auch die Kernprobleme im individuellen Arbeitsrecht darstellen.
Sind Arbeitnehmer mehr als 6 Wochen im Jahr ununterbrochen oder wiederholt erkrankt, muss der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX ein sogenanntes „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM) veranlassen. Dabei sind auch die Arbeitnehmervertretungen zu beteiligen. Es soll die betroffenen Kollegen bei der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und dem Erhalt ihres Arbeitsplatzes unterstützen. Dabei ist gegenseitiges Vertrauen unerlässlich.
So sehr diese Zielsetzung zu begrüßen ist, so sehr wird das Instrument noch immer von Arbeitgebern missbraucht. Statt mit den Arbeitnehmern nach Lösungen zu suchen, werden sie über ihre Krankheit ausgefragt und die Erkenntnisse genutzt, um eine krankheitsbedingte Kündigung vorzubereiten.
Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren richtungsweisenden Entscheidungen die Rahmenbedingungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ausgestaltung des „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ definiert. Es hat sich ausführlich mit dem Zusammenhang zwischen „Betrieblichem Eingliederungsmanagement“ und krankheitsbedingter Kündigung befasst.
Bei „Arbeitsrecht am Abend“ werden wir entlang dieser Leitplanken der Rechtsprechung sowohl die Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte als auch die Kernprobleme im individuellen Arbeitsrecht darstellen.
Vor den Vorträgen und im Anschluss hieran besteht – wie immer – die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Diskussion.
Wir laden euch herzlich zu unserer Veranstaltung am 21.06.2017 ein, die – wie immer – kostenlos ist. Wie auch bei der letzten Veranstaltung dürfen wir um eine verbindliche Anmeldung bitten.
Datum: 21. Juni 2017
Zeit: 17:30 Uhr
18:00 Uhr Vortragsbeginn
Ort: Hörsaal der Evangelischen Hochschule, Eingang Roonstr. 27, 90429 Nürnberg
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung bitte bis 16. Juni 2017 über das folgende Anmeldeformular per Fax oder E-Mail (nicht telefonisch).