20. November 2013, ab 18:00 Uhr
Arbeitsrecht am AbendAktuelle Rechtsprechung zur Wahl und einstweiliger Rechtsschutz im Betriebsratswahlverfahren.
2014, das Jahr der Betriebsratswahlen, naht mit Riesenschritten. Da die Betriebsratswahl der Grundstock für jede weitere Tätigkeit des Betriebsrats ist, wollen wir auch das aktuelle „Arbeitsrecht am Abend“ unter dieses Motto stellen.
Es soll ein Überblick über aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsratswahl gegeben werden, da sich gerade auch in diesem Zusammenhang eine Menge seit den letzten Wahlen getan hat. Zu denken wäre beispielsweise an die geänderte Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten des BetrVG.
Darüber hinaus wollen wir uns aber auch der Thematik des einstweiligen Rechtsschutzes bei Wahlen widmen, da hier doch einige Besonderheiten gelten und gerade der Wahlvorstand in vielen Fällen darauf zurückgreifen muss, damit nicht durch Zeitverlust die Wahlen zu sehr verzögert werden oder gar eine betriebsratslose Zeit entsteht.
Nach dem Vortrag der Referenten bietet sich wie immer Gelegenheit zur gemeinsamen Diskussion.
geboren 1975 in Kelheim, studierte in Regensburg. Nach Ende der Ausbildung 2004 war er bereits in einer Fachkanzlei für Arbeitsrecht in Regensburg und einer auch auf Arbeitnehmervertretung spezialisierten Kanzlei in München tätig.
Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Juni 2011 ist er Mitglied unseres Anwalts-Teams und hier sowohl im Individualarbeitsrecht wie auch im kollektiven Arbeitsrecht tätig.
Datum: 20. November 2013
Zeit: 18:00 Uhr Vortragsbeginn
Ort: Hörsaal der Evangelischen Fachhochschule, Eingang Roonstr. 27, 90429 Nürnberg
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung bitte über das Formular bis 08. 11. 2013.
Aus Kapazitätsgründen bitten wir, die Teilnehmerzahl pro Gremium auf zwei Mitglieder zu beschränken.