16. November 2016, ab 15:30 Uhr
Arbeitsrecht am AbendIm Mittelpunkt unserer Veranstaltung stehen wichtige Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei der Ausgestaltung der digitalisierten Arbeitswelt, wie z. B. Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Qualifizierung sowie die Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen. Wir freuen uns, mit Adrian Mengay und Marcus Schwarzbach auch externe Experten begrüßen zu können.
„Industrie 4.0“ bzw. „Arbeit 4.0“ sind in aller Munde. Sie bezeichnen eine Entwicklung, die als „Vierte industrielle Revolution“ gesehen wird: die Verzahnung der industriellen Produktion mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik, in deren Folge sogenannte „smart factories“ entstehen. Diese zeichnen sich durch eine rundum vernetzte und voll automatisiert gesteuerte Produktion aus.
Die Digitalisierung erfasst auch nicht-industrielle Branchen. Sie verändert Arbeitsplätze oder lässt sie wegfallen. Sie hat zudem das Potential, räumliche, zeitliche und funktionale Grenzen in der Arbeitswelt aufzuheben: die Arbeit muss nicht mehr zwangsläufig an einem bestimmten Ort oder zu einer festen Zeit erbracht werden.
Digitale Technik hat schon heute erhebliche Auswirkungen auf Beschäftigte und wird dies zukünftig in noch stärkerem Umfang haben: Sie ermöglicht zum Beispiel eine umfassende Kontrolle der Beschäftigten. Sie kann verbunden sein mit der Anforderung ständiger Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft. Sie macht
ganze Berufe entbehrlich und stellt an verbleibende Beschäftigte neue Anforderungen. Diese können etwa darin bestehen, dass sie zukünftig vermehrt mit Maschinen zusammenarbeiten müssen.
Betriebsräte spielen eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung der digitalisierten Arbeitswelt in allen Branchen, denn sie haben zentrale Mitbestimmungsrechte in wesentlichen Bereichen (zu nennen sind an dieser Stelle nur Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Qualifizierung sowie die Beteiligungsrechte bei
Betriebsänderungen). Diese Rechte gilt es zu nutzen.
Wir nehmen das große Thema „Arbeit 4.0“ zum Anlass für eine größere Veranstaltung in der Reihe „Arbeitsrecht am Abend“, die bereits um 16 Uhr beginnen wird und ihren Abschluss bei Sekt, Bier und einem kalten Buffet finden soll.
Wir freuen uns, zu dieser Veranstaltung auch externe Experten
zum Thema „Arbeit 4.0“ begrüßen zu können:
Mitarbeiter der Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen (forba) wird sich mit dem Schwerpunkt „Industrie 4.0“ befassen und die Entwicklungen in der Industrie aus Betriebsratsperspektive
beleuchten.
Berater für Mitbestimmungsfragen und Autor verschiedener Bücher und Artikel zu „Industrie 4.0“ und „Arbeit 4.0“ spricht zum Thema: „Digitale Arbeit – Auswirkungen auf die Arbeitnehmer“.
Dr. Sandra Carlson und Jürgen Markowski aus unserem Anwaltsteam stellen ausgewählte Beteiligungsrechte der Betriebsräte vor, denen aus unserer Sicht im Zusammenhang mit der Digitalisierung eine entscheidende Bedeutung zukommen wird.
Sie führt seit vielen Jahren Seminare für Betriebsräte durch. Dazu zählen Grundlagenschulungen zum Thema Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht sowie Spezialschulungen.
Datum: 16. November 2016
Zeit: 15:30 Uhr
16:00 Uhr Vortragsbeginn
mit anschließendem Sektempfang
Ort: Evangelische Hochschule, Roonstr. 27, Großer Hörsaal
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung: bitte bis 28. 10. 2016 über das folgende Anmeldeformular per Fax oder per E-Mail (nicht telefonisch).