10. März 2016, ab 17:30 Uhr
Arbeitsrecht am AbendWir widmen uns u. a. der Frage, welche Verschwiegenheitspflichten Betriebsratsmitglieder treffen, zum einen gegenüber dem Arbeitgeber, zum anderen gegenüber dem Gremium.
„Die im Rahmen seiner Beteiligungsrechte bestehenden umfangreichen Informationsrechte sowie das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 2 Abs. 1) bringen es mit sich, dass der BR, seine Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie weitere im Rahmen der Betriebsverfassung beteiligte Stellen und Personen Mitteilungen und Kenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erhalten können. Im Interesse des Arbeitgebers und des Betriebs und damit seiner Belegschaft wird für solche Fälle eine besondere Geheimhaltungspflicht dieser Personen festgelegt.“ (siehe Fitting BetrVG § 79 Rn. 1-2)
Was so sachlich klingt wird in der Praxis durch die Arbeitgeberseite oft arg überstrapaziert. Schon völlig unwesentliche Informationen sollen der absoluten Verschwiegenheit unterliegen. Es wird mit gerichtlichen Verfahren bei vermeintlichem Geheimnisverrat gedroht, was das Zeug hält. Dass in vielen Fällen die Verhängung eines „Maulkorbs“ nichts anderes als Behinderung der Betriebsratsarbeit ist, liegt nahe. Wo aber liegt die Grenze, die zu beachten ist? Wie weit darf der Betriebsrat gehen? – Und was sind die Folgen von Verstößen?
Doch nicht nur „Maulkörbe“ werden uns beschäftigen, sondern auch „Maulwürfe“. Wie kann das Gremium mit Mitgliedern umgehen, die Interna an den Arbeitgeber weitergeben? Was kann unternommen werden, wenn Einzelne mit vertraulichen Daten „hausieren“ gehen?
Unser Arbeitsrecht am Abend liefert für diese wichtigen Fragen die rechtlichen Antworten, um sich stets auf sicherem Gelände zu bewegen.
Vor den Vorträgen und im Anschluss hieran besteht – wie immer – die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Diskussion.
Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Juni 2011 ist er Mitglied unseres Anwalts-Teams und hier sowohl im Individualarbeitsrecht wie auch im kollektiven Arbeitsrecht tätig.
Die Veranstaltung findet im Angletsaal im Kulturzentrum am Karlsplatz, Karlsplatz 7/9 in Ansbach statt.
Datum: 10. März 2016
Zeit: 17:30 Uhr
18:00 Uhr Vortragsbeginn
Ort: Angletsaal im Kulturzentrum am Karlsplatz
Karlsplatz 7/9, 91522 Ansbach
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung: bitte bis 26.02.2016 über das folgende Anmeldeformular per Fax oder per E-Mail (nicht telefonisch).
Hinweis: Wir bieten für diese Veranstaltung einen alternativen Termin in Nürnberg am 02.03.2016 an.