Rechtsanwalt Jürgen Markowski findet die gesetzlichen Ausnahmen schlecht
Die Einführung des Mindestlohns in Deutschland zum 1. Januar 2015 wird eine mittelschwere Klagewelle nach sich ziehen, prophezeihen Juristen. Denn der Gesetzgeber hat eine ganze Reihe von Fragen offengelassen, die am Ende die Gerichte zu entscheiden haben. Schon jetzt bringen sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in Stellung, wie in Fachbeiträgen von Professoren erkennbar. ...
Markowski: Als ich das Gesetz nach der Verabschiedung am 11. August zum ersten Mal in der Hand hielt, war ich sehr erstaunt: Die Ausnahmen kommen erst auf den hinteren Seiten ab Paragraf 22. Als wolle der Gesetzgeber diese Aspekte verstecken. Ich persönlich finde die Ausnahmen schlecht und habe den Verdacht, dass sie für bestimmte Arbeitnehmergruppen wie Langzeitarbeitslose absichtlich so gemacht sind.
Dagegen klafft eine Riesenlücke bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Es gibt keine Behörde, die das Recht hat, diese für die Beschäftigten einzufordern. Es feht schlicht die Durchgriffskraft. (...)
Textauszug aus "Der Lohn des Mindestlohns", Angela Giese, Nürnberger Nachrichten, 5. November 2014. Den vollständigen Text lesen Sie auf der Homepage der Nürnberger Nachrichten.