Der erste Schritt bei der Betriebsratswahl ist die Bestellung des Wahlvorstands. Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser die Mitglieder des Wahlvorstands zu bestellen. Mitglied des Wahlvorstands können alle aktiv wahlberechtigten Beschäftigten des Betriebs sein, auch jene, die später für den Betriebsrat kandidieren möchten. Der Betriebsrat sollte schon jetzt darüber nachdenken, wer dieses Amt übernimmt und den Wahlvorstand im Herbst bestellen. So bleibt für den Wahlvorstand ausreichend Zeit, sich das notwendige Wissen anzueignen und die Wahlen sorgfältig vorzubereiten. Allerspätestens ist der Wahlvorstand zehn Wochen vor dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats zu bestellen.
Der Wahlvorstand besteht im Normalfall aus drei Mitgliedern. In Betrieben mit in der Regel mehr als 51 Wahlberechtigten, in denen die Betriebsratswahl im sogenannten „normale Wahlverfahren“ durchgeführt wird, kann diese Anzahl unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden. In kleineren Betrieben, in denen das „vereinfachte Wahlverfahren“ zur Anwendung kommt (5 bis 50 Wahlberechtigte, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber auch in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten), ist eine Vergrößerung nicht zulässig.
Im normalen Wahlverfahren ist zu beachten, dass eine Erhöhung der Zahl der Mitglieder voraussetzt, dass diese zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist - etwa aufgrund der Größe oder Struktur des Betriebs. Die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder muss immer ungerade sein.
Ein Mitglied des Wahlvorstands wird durch den Betriebsrat als Vorsitzende/r bestellt.
Es empfiehlt sich zudem die Bestellung von Ersatzmitgliedern. Der Betriebsrat muss durch Beschluss festlegen, ob die Ersatzmitglieder sämtliche Wahlvorstandsmitglieder in einer bestimmten Reihenfolge vertreten sollen oder ob die Ersatzmitglieder jeweils Vollmitglieder zugeordnet werden und diese im Verhinderungsfall vertreten. Die erstgenannte Variante ist besser, da im Falle der Verhinderung von Vollmitglied und Ersatzmitglied weitere Ersatzmitglieder zur Verfügung stehen, die einspringen können.